Schritt 1 · Eignungsprüfung

Haben Sie Ihre Selbstauskunft-Angaben bereit?

Die Selbstauskunft listet Ihre Einträge im Schuldnerverzeichnis. Haben Sie die Angaben? Bestätigen Sie den Datenschutz und starten Sie.

Die Selbstauskunft listet Ihre Einträge im Schuldnerverzeichnis mit Gericht, Aktenzeichen und weiteren Portal-Angaben. Sie tippen diese Felder hier ein; wir verlangen keinen PDF-Upload.

Wo bekomme ich sie?
Über das offizielle Vollstreckungsportal vollstreckungsportal.de.
Wie beantrage ich sie?
Zugang anlegen (ggf. Identitätsprüfung), Selbstauskunft anfordern und die angezeigten Gerichts- und Verfahrensdaten notieren. Ausführliche Schritte? Selbstauskunft-Leitfaden (Schritt für Schritt)

Wir speichern nur die von Ihnen eingegebenen Informationen, ohne Dokumenten-Upload. Nicht gespeicherte Fälle werden nach 24 Stunden ohne Aktivität gelöscht.

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